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Reglement 3. Leipzig RunOff 2011
- Der Leipzig Run Off erfolgt als Ausdauersprintwettkampf (etwa 1000m) im Rundensystem.
- Wettkampfmodus ist das Doppel-K.O.-System
- Teilnehmer rutschen bei ihrer ersten Niederlage in den Verliererbaum
- Ausschied aus dem Wettbewerb mit der zweiten Niederlage
- Die erste Runde startet mit 8 Vorläufen.
- minimal zwei Läufe für jeden Teilnehmer
- Es erfolgt keine Zeitmessung durch den Veranstalter.
- Jeder Teilnehmer hat sich am Wettkampftag zwischen 09.30 und 10.30 Uhr im Meldebereich
registrieren zu lassen.
- bei Nichtregistrierung muss der Teilnehmer aus dem Wettkampf ausgeschlossen werden
- die Zuordnung zu einem der Erstrundenläufe wird durch das Wettkampfgericht getroffen
- für Frauen und Männer der Altersklassen ab M55 sind nach Anzahl der eingegangen
Meldungen Erstrundenläufe reserviert
- die Zuordnung zu Läufen späterer Runden ist durch die Setzliste vorherbestimmt
- i.d.R. qualifiziert sich die Hälfte der Starter eines Laufes für die nächste
Runde (Ausnahme: ungerade Anzahl an Läufern)
- die genaue Anzahl der sich qualifizierenden Läufer wird vom Wettkampfgericht in
Abhängigkeit der Starterzahlen bestimmt und für jeden Lauf vor dessen Start
bekannt gegeben
- die Reihenfolge des Zieleinlaufs wird durch die Wettkampfrichter als Tatsachenentscheid
festgehalten
- Jeder Teilnehmer hat sich 5 Minuten vor seinem Lauf im Vorstartbereich einzufinden.
- nicht erschienene Läufer werden vom Wettkampfgericht aus dem Wettkampf genommen
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstähle und
Schäden jeglicher Art.
- Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich,
dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
- Jeder Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden,
dass in der Meldung Daten für
Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben
sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos,
Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht
werden dürfen.
- Bei Ausfall der Veranstaltung oder Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch.
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